In Wien wurde nach Ausrufung der Pandemie durch die WHO nie ein Park zugesperrt. So die selektive Wahrnehmung eines berühmten Autors, der in dieser Zeit in seinem Landhaus an einem neuen Roman arbeitete. Tatsächlich waren nicht nur alle Wiener Parks (egal ob staatlich oder städtisch), sondern auch alle Kinderspielplätze gesperrt. Zum Schutz; von wem auch immer. In der Straßenbahn wurde man nicht mehr nach einem gültigen Ticket gefragt, sondern nach dem Grund der Fahrt. Das war beim ersten Lockdown. Erst beim zweiten Lockdown wurden die G-Regeln erfunden. Seit damals bin ich dreigehbehindert.
Die zweite Welle gereichte Österreich zu Ruhm und Ehre. Seither gilt: Wir sind Testweltmeister! Die Worte der Saison waren einsgeh, zweigeh und dreigeh. Das bedeutete: getestet, geimpft und genesen. Der G-Status gesund existierte nicht mehr. Man durfte von Corona genesen sein, doch als gesunder, weder getesteter noch geimpfter Mensch, hatte man alle Rechte verloren. Vollständig immunisiert wurde zum höchsten Statussymbol, aber nur bis zur Erfindung eines Wortes, das alles Bisherige in den Schatten stellte: Booster! Das Wort Immunität wurde nicht verboten; es wurde geflissentlich und wissentlich daran vorbeigeredet.
Die zweite Welle hat bei einem Teil der Bevölkerung zu Depressionen geführt, beim anderen Teil zu kreativen Höchstleistungen. So verdanken wir dieser Welle die Erfindung der Begriffe aktiv-positiv, asymptomatisch-positiv, falsch-positiv und nicht zuletzt: Impfstatus. „Das AMS ist nicht berechtigt, den Impfstatus von Arbeitsuchenden zu erheben“, hat ORF damals berichtet. Gleichzeitig wurde in Ausschreibungen von Stellen oder Ausbildungsplätzen darauf hingewiesen, dass der Impfstatus für eine positive Erledigung einer Bewerbung bekannt zu geben sei.
Laut DSGVO durfte das AMS auch nicht nach dem Ergebnis eines Gesundheitstestes fragen. Die DSGVO galt (und gilt) natürlich auch für alle nachgelagerten Stellen des AMS und alle privaten Arbeitgeber! Laut DSGVO musste (und muss bis heute) ein Arzt eine Bewilligung beim Patienten einholen, dass er dessen Blutprobe ins Labor senden darf, und eine weitere, dass er die Testergebnisse bekommen und anschauen darf! Aber an den Eingängen der Schulen, Universitäten, Massagesalons, Restaurants, Theater, Kirchen und Fabriken galten diese Gesetze plötzlich nicht mehr.
Und da waren noch die Krankenhäuser. Auf diese habe ich nicht vergessen. Es ist nur so, dass sie in der Chronik dieser Ereignisse ein eigenes Kapitel verdient haben. Nicht nur die großen Krankenhäuser, auch die kleinen Ordinationen. Vor allem die medizinischen Verantwortungsträger, die Ärzte. Egal ob praktischer Arzt, Facharzt, Chirurg oder Therapeut – ein kompletter Berufsstand, und umso mehr seine Standesvertreter haben von heute auf morgen ganzheitliche medizinische Grundsätze über Bord geworfen und ihr gesamtes ärztliches Handeln prinzipiell nur noch an einem einzigen Test ausgerichtet – geradezu hypnotisiert von drei Buchstaben: PCR.
© Hubert Thurnhofer 2024-05-07