von Aroundtheworld
Nach einigen beschwerlichen Wochen sollte nun das Büro des Erblassers ausgeräumt werden. Dieser war von Berufswegen auf eine hohe technische Ausstattung angewiesen. Während des Ausräumens wurde von den Nachbarn mitgeteilt, dass man zu spät käme, immerhin seien die Flachbildfernseher, Monitore und Rechner bereits lange von dem Bruder des Erblassers herausgeräumt worden. Zu finden war nur noch ein Computer, welcher noch Windows 3.11 als Betriebesystem hatte und keine Verbindung zum vorhandenen Interschluss hatte.
Die Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden liefen in’s Leere. Zeugen wurden nicht befragt oder konnten sich an die Äußerungen nicht mehr erinnern, schließlich kannte man sich ja schon jahrzehntelang in der Nachbarschaft und man wollte ja keinen Ärger. Da diese Einstellung auch für die Polizeibeamten galt, die die Befragungen hätten vornehmen sollen, wurden diese nicht weiter verfolgt. Der Hinweis, dass offensichtlich nicht mit der vorhandenen Technik gearbeitet werden konnte, wurde nicht weiter verfolgt.
Persönliche Gegenstände im Haus der Lebensgefährtin existierten nicht, auch nicht jene, für welche der Erblasser Rechnungen hatte. Interessanterweise wusste auch der Verkäufer, der mit dem Erblasser befreundet war, auf einmal nichts mehr von Verkäufen an den Erblasser, obwohl Rechnungen vorlagen. Doch wie bisher immer: Die Strafverfolgungsbehörden sahen keinen Grund, Ermittlungen aufzunehmen.
So viele Immobilien wie es gab bzw. wie den Erben mitgeteilt wurden,, so viele Hindernisse und Ungereimtheiten sollte es geben. Immerhin gab es noch genügend andere Unterlagen über Firmen und Immobilien, doch angeblich gab es hier weder Notarurkunden, noch Nachweise bei Gerichten.
Die erste Immobilie war angeblich noch ein Rohbau und nicht abbezahlt. Die beteiligte Bank hatte daher ein großes Interesse, diese schnell zu verkaufen. Entgegen sonstiger Abläufe beim Verkauf einer Immobilie gab es jedoch weder eine Wertermittlung noch eine Ausschreibung der Immobilie, sondern die unbedarften und noch unter Schock stehenden Erben wurden angeschrieben, dass sie einen Kaufvertrag zu unterschreiben hätten, da andernfalls die Zwangsversteigerung der Immobilie auf ihre Kosten eingeleitet werden würde. So wurde, wie sich später herausstellte, die Immobilie zu einem Spottpreis an einen höheren Angestellten besagter Bank verkauft. Auch stellte sich heraus, dass die Drohung der Bank ohne jeglichen Grund erfolgte, da der Abtrag bezahlt wurde und eine Versteigerung nicht einfach so möglich gewesen wäre.
© Aroundtheworld 2021-08-18